Für volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose bieten wir ermäßigte Beiträge an. Nur, wenn Sie uns die aktuell gegebene Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen rechtzeitig nachweisen, kann für Sie der ermäßigte Beitrag zum Tragen kommen. Rechtzeitig heißt, bis mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen turnusgemäßen Einzug, also bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember.
Bei Vorlage des Nachweises ist unbedingt dessen Gültigkeit zu beachten. Manche Nachweise haben eine unbegrenzte Gültigkeit, manche Nachweise eine längere Gültigkeit (z.B. Ausbildungsnachweise) und manche Nachweise eine relativ kurze Gültigkeit (z.B. Immatrikulationsbescheinigungen).
Ist die Zugehörigkeit an einem Beitragseinzugstermin nicht nachgewiesen, wird der reguläre Beitrag angerechnet und rückwirkend auch nicht mehr gewährt.