Die Mitgliedschaft im TSV Gernlinden ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt und verlängert sich mit jedem Kalenderjahr automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt eines Beitritts. Das heißt, zur Beendigung muss die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Sowohl ein Austritt aus dem TSV (Hauptverein) als auch von einer einzelnen Abteilung ist für Erwachsene nur zum 30. Juni bzw. 31.Dezember möglich. Dabei ist eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von 1 Jahr zu beachten. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail) erforderlich, die bis spätestens 1 Monat vor den o. g. Terminen nachweislich bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück (deswegen geben Sie bitte immer Ihre aktuelle Adresse mit an). Wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich lieber noch einmal an uns, um sicher zu stellen, dass Ihre Kündigung uns erreicht hat. Nur mit dieser Bestätigung und mit ausgeglichenem Kontostand (d.h. es besteht kein Beitragsrückstand), wird die Kündigung wirksam.
Der Austritt vom Hauptverein und aus einer einzelnen Abteilung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ebenfalls zum 30. Juni bzw. 31.Dezember möglich. Dabei ist eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von 1 Jahr zu beachten. Möglich ist allerdings ein Abteilungswechsel zum Monatsersten. d.h. wenn ein Kind / ein Jugendlicher aus einer Abteilung aus- und gleichzeitig in eine andere Abteilung eintritt. Hier gilt die schriftliche Frist von einem Monat.